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Most recents (6)

Viele Sachverständige & Behörden versuchen leider mit #Wissenschaft #Minderheiten zu diskriminieren. Das ist aber meist keine #Wissenschaft sondern eher #Geschwurbel. Ein kleiner Thread... 1/7
Das ganze hat Tradition. Ich denke über die "Wissenschaftler", die für das Nazi-Regime gearbeitet haben, wurde schon alles gesagt. Aber #Homosexualität beispielsweise wurde noch bis vor ein paar Jahren von vielen Mediziner:innen als Krankheit betrachtet! 2/7
Auch bei #Drogen-Konsum gab es früher schon die absurdesten Gründe Menschen zu kriminalisieren. Ärzte erklärten im 18. Jhd., dass #Kaffee, welcher vornehmlich von Muslimen konsumiert wurde(!), geisteskrank mache & ungesund sei. Dies half das damalige Verbot zu rechtfertigen. 3/7
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Das @PolizeiNI_lka sich positioniert ist ungewöhnlich, gilt doch das Neutralitätsgebot. Die Sicherheitsbehörden sind nicht um sonst ausführende & nicht gesetzgebende Instanz.

Schauen wir uns heute an, warum @PolizeiNI_lka wirklich gegen die Legalisierung ist.
Ein Thread 👇
Wir könnten jetzt aufhören. Man erkennt nur nicht so viel, gell?
Schauen wir noch im Detail, aber hier erkennt man die Marschroute. In den letzten 10 Jahren +47% im Bereich #BtmG bei konstant hoher Aufklärungsquote.

Was Cannabis damit zu tun hat, seht ihr nach der nächsten Maus. Image
Was @oliverpocher parodiert darstellt, ist eigentlich eine gute Aussage. #Drogen sind Teil der Gesellschaft. Egal in welcher Schicht, egal welcher Nationalität. Man findet sie überall, man muss nur danach suchen.

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Ich weiß ja nicht was genau die #Ampelkoalition z Zt verhandelt. Ich verhandele morgen vor LG Darmstadt in Sachen Cannabis als Medizin: Berufung gegen ein Urteil des AG Offenbach wg § 29a #BtmG. Angeklagt: ein Schmerzpatient, der 2016/17 eine #Eigenanbauerlaubnis des BfArM hatte.
Verknappt ist der Sachverhalt so: Mit Einführung des § 31 Abs 6 SGB V (der Verschreibung von #Cannabis zu Lasten der Krankenkasse erlaubt) wurde die Anbauerlaubnis zurückgezogen. Er fand aber wie viele keine Kassenärzt:in, die ihm Cannabis nach § 31 Abs 6 SGB V verschrieben hätte
#Privatrezepte konnte er - Hartz-4-Empfänger - in der Apotheke nicht bezahlen. Also beantragte er eine neue Eigenanbauerlaubnis, bekam sie aber nicht, denn er, so BfArM und VG Köln, könnte ja nach § 31 Abs 6 SGB V Cannabis erhalten.
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Sind #Kiffer politisch verfolgt? Im Vergleich zu Judenverfolgung, Völkermord und Rassismus klingt das zunächst absurd. Die Abgrenzung zwischen legitimer #Strafverfolgung und politischer Verfolgung ist aber schwer zu ziehen.
🥦
#LegalizeIt
#AntiPro

Bitte fair diskutieren!
Ist politisch nur der verfolgt, dem ein anderer nach dem Leben trachtet? Oder gilt das auch für #Repression abweichenden Verhaltens, wenn sie willkürlich passiert?
de.wikipedia.org/wiki/Politisch…
#Drogenkonsum ist als grundgesetzlich garantierte persönliche #Handlungsfreiheit keine Straftat. Der Gesetzgeber will den Konsum aber trotzdem unterbinden und stellt daher clever #Besitz und #Handel unter Strafe.
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Ausgehend von einem kurzen und etwas flapsigen Tweet zur Prioritätensetzung der Justiz (Hintergrund war ein Strafbefehl in Höhe von 25 Tagessätzen a 50 € für den Besitz von 0,35 g Marihuana) entspann sich hier eine hitzige Diskussion zur Legalisierung von Cannabis. Dazu mal 1/X
ein paar Anmerkungen. Als Polizeibeamte unterliegen wir dem Legalitätsprinzip. Damit ist völlig klar, dass Verstöße gegen das #BtmG von uns verfolgt werden müssen. Das bedeutet aber nicht, dass die aktuelle #Drogenpolitik von uns für sinnvoll und zielführend erachtet wird.
Das bedeutet aber auch nicht, wie uns einige unterstellen wollen, dass wir "Kiffen toll finden" o. für Freigabe aller Drogen sind. Eigentlich liegen die Argumente in der Diskussion bereits auf dem Tisch. Fachkundig hat @leapdeutschland den wissenschaftlichen Stand dazu dargelegt.
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Liebe @ChristinaBerndt, liebe @sz, Sie sitzen dem Trugschluss vom #Turbocannabis auf, lassen sich übertriebene Angstmache weismachen und versäumen es, Gefahren ins Verhältnis zu den mind. 4 Mio. #Cannabiskonsumenten in Deutschland zu setzen.
sueddeutsche.de/gesundheit/can…
Wenn die gesundheitliche Gefahr so groß ist wie Sie sagen, wieso finden dann "nur" 30000 Menschen den Weg in eine Suchhilfeeinrichtung zur ambulanten Behandlung, von denen sogar 43% von Dritten "zugeführt" wurden, sprich gar nicht freiwillig dort sind.
Einer stationären Behandlung bedurften 2018 nach dem IFT 3.195 Personen. Wie groß das die Zahl der Behandlungsbedürftigen (ob aus freien Stücken oder nicht) also in Relation zu den Konsumentenzahlen ist, kann jeder Sechstklässler ausrechnen.
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